Der Sachverständige ist Entscheidungshelfer für Gerichte, Versicherungen und private Auftraggeber bei Fragen und Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern bzw. zwischen Schuldnern und Gläubigern. Er ist Berater, erstattet Gutachten oder er kann als Schiedsgutachter tätig werden. Die aufgetragenen Aufgaben hat er unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Der öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige unterscheidet sich vom freien Sachverständigen dadurch, dass er von einer staatlich legitimierten Institution für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Der Nachweis für die persönliche und fachliche Eignung findet im Rahmen eines strengen Prüfverfahrens statt.
Gutachten und Beratungsleistungen für
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Bauschadengutachten
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Beweissicherungsgutachten
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Versicherungsgutachten
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Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen
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Qualitätssicherung während der Bauzeit als Kontrollorgan
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Grundstücke und landwirtschaftliche Nutzflächen
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Landwirtschaftliche Gebäude


