Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz ist durch den Gesetzgeber in Form der Baustellenverordnung für Baustellen geregelt. Diese Verordnung dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz über die auf zeitlich begrenzte oder ortsunveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für Sicherheit und den Gesundheitsschutz.
Grundsätzlicher Adressat der BaustllV ist zunächst der Bauherr. Dieser hat folgende Pflichten zu leisten und kann dafür einen sogenannten "Dritten" beauftragen.
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Begutachtung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf "seiner Baustelle"
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Vorankündigung von größeren Baustellen bei der zuständigen Behörde
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Bestellung eines geeigneten Koordinators
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Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
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Erstellung einer Unterlage zur Dokumentation des Bauvorhabens.
Wir erfüllen die Voraussetzungen und helfen Ihnen bei der Durchführung.
Ein paar Negativbeispiele


